Sterben in Weinähr wird teurer
11. Mai 2007
Begräbnisse in Weinähr werden ab sofort teurer. Mit der Bekanntmachung im „Nassauer Land“ ist jetzt eine neue Friedhofsgebührensatzung für die Ortsgemeinde in Kraft getreten, die der Gemeinderat bereits im März beschlossen hatte. Danach kostet zum Beispiel eine Reihengrabstätte ab dem vollendeten fünften Lebensjahr 100 Euro, vor dem vollendeten Lebensjahr 40 Euro. Für eine Urnengrabstätte sind 75 Euro fällig. Wahlgrabstätten kosten 450 Euro (Einzelgrab) oder 900 Euro (Doppelgrab). Aschenwahlgräber schlagen mit 250 Euro zu Buche.
Hinzu kommt eine Gebühr für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen, die für die Grabpflege gebraucht werden, zum Beispiel für die Bereitstellung von Wasser und das Beseitigen von Abraum. Die Höhe dieser Gebühr beträgt laut Satzung zwischen 40 Euro (Urnenreihengrabstätte, 30 Jahre) und 130 Euro (Doppelwahlgrabstätte, 35 Jahre). Die Benutzung der Weinährer Leichenhalle kostet in Zukunft 65 Euro für vier Tage und weitere 15 Euro für jeden weiteren Tag. Für die Urnenaufbewahrung wird eine Gebühr von 20 Euro für zehn Tage und von zehn Euro für jeden weiteren Tag erhoben.
Trotz dieser jüngsten Gebührenanhebung decken die Einnahmen bei weitem nicht die Ausgaben der Gemeinde für ihren Friedhof. Laut Haushaltsplan 2007 nimmt Weinähr im laufenden Jahr voraussichtlich 3500 Euro ein, gibt aber etwa 7700 Euro für den laufenden Betrieb und Unterhalt ihres Friedhofs inklusive der Leichenhalle aus, hinzu kommen weitere mehr als 8800 Euro für die Verzinsung des Anlagekapitals und Abschreibungen. Daraus ergibt sich ein Defizit von fast 13.300 Euro in diesem Jahr.