Weinähr stimmt Stromkonzessionsvertrag zu
5. Dezember 2013
Als letzte Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Nassau hat der Weinährer Ortsgemeinderat am Mittwochabend dem neuen Stromkonzessionsvertrag mit der SÜWAG Energie AG zugestimmt. Der bisherige Vertrag mit dem Frankfurter Stromlieferanten, der bereits zum 30. Juni 2012 ausgelaufen war, wird damit abgelöst. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre, doch hat die Ortsgemeinde Weinähr, ebenso wie die übrigen Kommunen der VG Nassau, bereits nach fünf Jahren ein Kündigungsrecht. Nach weiteren jeweils fünf Jahren kann der Vertrag mit Zustimmung der SÜWAG aufgelöst werden, sofern die beteiligten Vertragspartner eine gemeinsame Netzgesellschaft gründen wollen. Im Falle eines Gesellschafterwechsels der SÜWAG, die zu den RWE gehört, gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
In dem Konzessionsvertrag gewähren die Kommunen der SÜWAG das Durchleitungsrecht für die Stromleitungen. Im Gegenzug erzählt die Ortsgemeinde Weinähr, wie alle anderen Kommunen auch, die Konzessionsabgabe und verzichtet darauf, eine eigene Stromversorgung aufzubauen. Mit der Aushandelung des Kündigungsrechts nach fünf Jahren könne, so Ortsbürgermeister Mathias Schliemann, nach fünf Jahren geprüft werden, ob der Aufbau einer eigenen Netzgesellschaft, sei es mit der SÜWAG oder einem anderen Anbieter, wirtschaftlicher ist.