Weinährer Fassenachtsumzug 2014
9. Januar 2014
Teilnehmer müssen sich anmelden!
Wie Ortsbürgermeister Mathias Schliemann der Redaktion heute mitteilte, müssen sich in diesem Jahr die Teilnehmer, die mit einem Wagen am Umzug teilnehmen möchten, bis zum 16.02.2014 schriftlich anmelden.
Hintergrund ist die Haftungsfrage im Falle eines Unfalls.
Schliemann informierte am gestrigen Abend bei einer Zusammenkunft im Landhotel Treis, Vertreter der Vereine und Gruppen, die bisher am Umzug teilgenommen haben, über die Vorschriften die beim Bau der Fassenachtswagen einzuhalten sind.
Den Teilnehmern wurde ein Merkblatt mit den entsprechenden Vorschriften und einer Zugordnung und ein Anmeldeformblatt übergeben.
Mit der schriftlichen Anmeldung, erklärt der Vorsitzende des teilnehmenden Vereins oder bei den anderen Gruppen, eine verantwortliche Person, dass sich das Zugfahrzeug einschließlich des mitgeführten Anhängers in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befindet und das die Vorschriften beim Bau für Wagen bei Brauchtumsveranstaltungen eingehalten werden.
Merkblatt/Zugordnung und Anmeldung kann per eMail (mathias.schliemann@t-online.de) beim Ortsbürgermeister abgefordert werden.
Fußgruppen müssen sich nicht anmelden!