Gericht: Bolzen von Kindern unzumutbar
4. Oktober 2007
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat jetzt ein Urteil gesprochen, das weitreichende Folgen für alle Wohngebiete mit spielenden Kindern haben könnte. Die Verbandsgemeinde Nassau wurde dazu verurteilt, gegen den Lärm Fußball spielender Kinder in einer verkehrsberuhigten Straße vorzugehen, weil das ständige Schießen auf ein Trafohäuschen für die Anwohner eine unzumutbare Belastung darstelle. Darüber berichtet heute die Rhein-Lahn-Zeitung. Geklagt hatte ein Anwohner. Das Gericht war der Meinung, dass das Bolzen gegen das Trafohäuschen nicht gleich zu setzen sei mit jenem Lärm, den spielende Kinder ansonsten verursachen und der von Anwohnern auch hingenommen werden müsse. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nassau, Udo Michael Rau (CDU), zeigte sich dem Zeitungsbericht zu Folge zufrieden mit dem Urteil, weil nun klar gestellt sei, wo die Belästigung für Anwohner anfängt. Wie die Verwaltung nun den Lärm abstellen will, ließ Rau vorerst offen; er kündigte Gespräche mit Eltern und Kindern an.