Problem mit freilaufenden Hunden und liegen gelassenem Hundekot
14. Februar 2020
Nachdem ein Bürger und sein Hund von einem nicht angeleinten Hund auf dem Bachweg angegriffen wurden, möchte die Ortsgemeinde auf die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems – Nassau vom 26. September 2019 hinweisen. Nach § 2 Abs. 2 dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb der bebauten Ortslage nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen (wie z.B. der Bachweg mit dem Spiel- und Bolzplatz) sind die Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Ausgenommen hiervon sind Blindenhunde, sofern sie als solche gekennzeichnet werden.
Weiterhin ist es nach Abs. 3 in öffentlichen Anlagen (wie z.B. auch auf dem Dorfplatz) verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umher laufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen.
Dies bedeutet, dass zukünftig darauf zu achten ist, dass die Hunde insbesondere im Bereich der Spielplätze, des Bolzplatzes oder des Dorfplatze nicht frei herumlaufen.
Außerdem müssen die Halter und Führer von Hunden dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen, Gehflächen und Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung bereits erfolgter Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander unverzüglich verpflichtet.
Dies bedeutet, dass der Hundekot unverzüglich zu beseitigen ist. Dafür stellt die Ortsgemeinde an vielen Stellen als Service kostenlose Hundekotbeutel zur Verfügung. Diese können gerne benutzt und in den öffentlichen Abfallbehältern entsorgt werden. Dass man die benutzten Hundekotbeutel nicht einfach so in die Landschaft wirft, sollte dabei eigentlich selbstverständlich sein.
Zu guter Letzt noch der Hinweis, dass Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung nach § 5 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden können. Soweit sollte es eigentlich schon im eigenen Interesse nicht kommen.
Ein Lob und Dank Seitens der Ortsgemeinde gilt an dieser Stelle aber auch allen Hundebesitzern, die sich bisher ordnungsgemäß verhalten.
Gilt das auch für die Hinterlassenschaften der Pferde?
Auch das wird von Jahr zu Jahr extremer.
Leider wird das immer noch sehr verharmlost aber fahren Sie doch mal mit einem Mountainbike darüber. Da sind gefährliche Situationen vorprogrammiert.
Vor allem, wenn man von Oberhof kommend, das Kippelchen herunter fährt.