Ausgangssperre tritt am Freitag in Kraft
15. April 2021
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Lahn-Kreis ist auch am Dienstag und damit den dritten Tag in Folge über die Schwelle von 100 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner gestiegen. Daher muss der Kreis gemäß der 1. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-vorgegebene Allgemeinverfügung mit einschränkenden Schutzmaßnahmen erlassen. Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung zum Freitag, 16. April, 0 Uhr, in Kraft. Die Allgemeinverfügung soll zunächst bis einschließlich 25. April 2021 gelten und enthält folgende weitere Schutzmaß-
nahmen:
• Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr, Ausnahmen gelten nur bei triftigen Gründen wie z.B. Ausübung der beruflichen Tätigkeit, Versorgung unterstützungsbedürftigen Person.
• verschärfte Kontaktbeschränkung (maximal eigener Hausstand plus eine weitere Person); diese gelten auch für den Sport.
• Schließung des Einzelhandels (Termin-Shopping nur mit Einzelterminen), ausge nommen von den Schließungen sind u.a. Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte.
• Schließung von Kosmetik-, Wellnessmassage-, Tattoo- und Piercing-Studios, Museen, Ausstellungen und ähnliche Einrichtungen, der Außengastronomie und von Verkaufsstellen ab 21 Uhr.
Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen weiterhin zulässig.