Der weinwirtschaftliche, naturschutzfachliche, landschaftsästhetische sowie touristische Wert der Weinbauflächen in Obernhof und Weinähr und mithin ein Kulturgut drohte vollständig verloren zu gehen. Die Weinbergslagen bildeten ein Mosaik aus Weinbergterrassen, in Fallrichtung und weitestgehend in Handarbeit bewirtschafteten Flächen, brachgefallenen Flächen und Trockenmauern. Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz Obernhof-Weinähr soll zu einer Ausweitung der Rebfläche führen. Die Rentabilität soll durch die maschinelle Bewirtschaftung im Seil- oder Direktzug geschaffen werden. Freie Zeitkapazitäten sollen größeren Absatz ermöglichen und das Alleinstellungsmerkmal Weinkulturlandschaft an der Lahn, und damit im Einklang die regionale Wertschöpfung, sollen gefördert werden. Schwerpunkte des Flurbereinigungsverfahrens sind das Flächenmanagement, die investiven Maßnahmen und die Durchführung des planungsrechtlichen Genehmigungsprozesses. Die Themenfelder Hochwasservorsorge und Starkregengefahren wurden bereits im Genehmigungsprozess der Maßnahmenplanung frühzeitig berücksichtigt. So werden insbesondere im Bereich der neu anzulegenden Rebflächen Maßnahmen umgesetzt, die darauf abzielen, den Wasserrückhalt in der Fläche und die Abflusssituation insgesamt zu verbessern. Auch bei der zukünftigen Bewirtschaftung der Rebflächen durch die Winzer finden in der Regel erosionsvermeidende Maßnahmen Anwendung.
Derzeit werden die Rekultivierungsarbeiten schwerpunktmäßig auf einer Fläche mit einer Größe von ca. 2,5 ha in Weinähr im Bereich des Weinhauses Treis durchgeführt. Diese Rebfläche wurde kürzlich bis auf die Wurzelstöcke von Aufwuchs komplett freigestellt. Regenwasser kann auf der ungestörten Bodenfläche wie auch bisher versickern. Die im Zuge der Flächenräumung angelegten hangparallelen Fahrspuren bilden zusätzliche Rückhaltungen. Zusätzlich wurde ein Fangzaun an der unteren Fahrspur errichtet, der während der Bauphasen unbeabsichtigt abrollendes Material aufhält. Selbstverständlich erfolgt eine sehr gewissenhafte und vorsichtige Bearbeitung durch die bauausführenden Fachfirmen, sodass abrollendes Material weitestgehend vermieden wird.
Voraussichtlich im März/April 2022 werden die Wurzelstöcke gerodet. Dabei werden große Wurzellöcher unmittelbar beim Roden wieder zugezogen und eingeebnet. Anfallendes Regenwasser kann auf der Bodenfläche weiter wie bisher versickern. Auch die hangparallelen Fahrspuren bleiben mit ihrer zusätzliche Rückhaltefunktion erhalten. Der Fangzaun an der unteren Fahrspur bleibt auch in dieser Bauphase als Schutz gegen abrollendes Material bestehen.
Im zeitlichen Anschluss ist als Vorbereitung für die spätere Wiederbestockung eine Planierung der Fläche geplant. Die Planierung erfolgt abschnittweise und wird voraussichtlich bis zum Ende des Sommers 2022 vollständig abgeschlossen. Fertige Abschnitte werden sofort mit einer Rebzeilenmischung zum Erosionsschutz eingesät und begrünt. Niederschlagswasser verbleibt somit weitestgehend in der Fläche und versickert. Der Fangzaun an der unteren Fahrspur wird erst in der Schlussphase des jeweiligen Planierungsabschnittes zurückgebaut.
Zusätzlich wird in Kürze an der talseitigen Böschungskante des unteren bituminös befestigten Wirtschaftsweges eine Holzdielenzeile mit vorgesetztem Betonkeil errichtet. Der Betonkeil dichtet die Holzdielenzeile zum Untergrund hin ab, sodass bei Starkregenereignissen überschüssiges Oberflächenwasser auf der Wegefläche gehalten wird und schadlos in den Regenablauf am talseitigen Wegeende abfließt. Die darunter liegenden Wohnhäuser werden somit bestmöglich geschützt. Die Holzdielenzeile mit vorgesetztem Betonkeil bleibt als Wasserführung auf dem Wirtschaftsweg zunächst erhalten.
Die Wiederbestockung erfolgt durch den/die Winzer und ist für das Frühjahr 2023 geplant. Nach Einschätzung des DLR kann die ausgebrachte Rebzeilenbegrünung auch nach der Bestockung mit Reben als Zwischenzeilenbegrünung zum Erosionsschutz weiter genutzt werden.