Kein blauer Dunst in Rathaus und Pfarrheim
10. Februar 2008
Das Nichtraucherschutz-Gesetz wird auch in den öffentlichen Gebäuen der Gemeinde Weinähr greifen, wie Ortsbürgermeister Mathias Schliemann mitteilt. Danach gilt für die Rathaus-Halle und das Pfarrheim ein striktes Rauchverbot. Dies habe der Gemeinderat eindeutig festgelegt. Schliemann schloss allerdings aus, dass er dieses Rauchverbot im Falle einer Vermietung von Pfarrheim und Rathaus-Halle für Feiern überwachen wird.
Ein Rauchverbot für die oben erwähnten Einrichtungen hat nicht der Weinährer Gemeinderat verhängt!
Klare Aussagen über das Rauchen in öffentlichen Gebäuden liefert das Nichtrauerschutz-Gesetz des Landes Rheinland-Pfalz.
Dieses Gesetz regelt den Nichtraucherschutz in öffentlichen Gebäuden*, Krankenhäusern, (Hoch-)Schulen, Kindertagesstätten, Heimen, Gaststätten, Diskotheken, Sportstätten, Kinos und anderen Einrichtungen.
*öffentliche Gebäude im Sinne des Gesetzes sind:
alle Behörden, Gerichte und sonstigen Einrichtungen, die in Trägerschaft des Landes, der Kommunen oder auch privater Dritter stehen, soweit sie zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen.
Dazu gehören auch der Landtag, Landes- und Kommunalverwaltungen, Eigenbetriebe, kommunale Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser.