Gemeinderat segnet höhere Gebühren ab
10. Dezember 2008
Der Gemeinderat hat der schon vor Wochen angekündigten Erhöhung der örtlichen Steuern und Gebühren zugestimmt. Damit kommt die Ortsgemeinde Weinähr einer Auflage der Kommunalaufsicht nach, wonach sämtliche Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen sind, um das Defizit im Haushalt abzubauen. Angehoben wurde der Fremdenverkehrsbeitrag: Weinährer Betriebe, die vom Tourismus profitieren, zahlen künftig sieben statt bisher sechs Prozent.
Auch Hundebesitzer müssen tiefer in die Tasche greifen. Die Steuer für den ersten Hund wurde von 24 Euro auf 36 Euro angehoben. Die Gebühr für den zweiten Hund steigt von 48 auf 54 Euro, für den dritten und jeden weiteren Hund von 72 auf künftig 81 Euro. Auch die Steuer für gefährliche Hunde („Kampfhunde“) steigt, und zwar von bisher 240 Euro auf 300 Euro für den ersten, von 480 auf 540 für den zweiten und von 720 auf 810 Euro für den dritten Kampfhund. Mit dieser neue Gebührengestaltung liegt Weinähr im Mittelfeld der Gemeinden des Nassauer Landes.
Angehoben hat der Gemeinderat außerdem die Friedhofsgebühren. Die Benutzung von Wahlgrabstätten steigen geringfügig um zwei bis vier Prozent. So kostet beispielsweise ein Einzelgrab statt 450 künftig 460 Euro. Für ein Doppelgrab sind entsprechend 920 Euro (bisher: 900 Euro) fällig. Ein Urnenwahlgrab kostet 260 (bisher: 250) Euro. Für Reihengräber zahlen die Weinährer künftig 110 Euro (plus 10 Euro) ab fünf Jahre, für Urnenreihengräber 80 Euro (plus 5). Sämtliche Genehmigungs- und Verwaltungsgebühren betragen künftig einheitlich zehn Euro pro Grabstelle statt bisher drei Euro.Angehoben wurde auch die Benutzungsgebühren für die Leichenhalle und für die Einrichtungen zur Grabpflege.