Weinährer Steuersätze im guten Durchschnitt
24. Juli 2007
Sind die Gemeinde-Steuern in Weinähr zu niedrig? Ja, meint zumindest die Kommunalaufsicht, die eine Erhöhung der Sätze zur Auflage gemacht hat, wenn die Ortsgemeinde Weinähr 35.000 Euro neue Schulden für den Abriss der alten Schule und Bau eines Dorfplatzes aufnehmen will. Ein Vergleich mit anderen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Nassau fällt jedoch überraschend aus: Die Weinährer Steuersätze sind – gemessen am Haushaltsjahr 2006 – nicht niedriger als die der meisten anderen Ortsgemeinden auch!
- Beispiel Hundesteuer: In Weinähr kostet der erste Hund 24 Euro. Ebenso viel verlangen Obernhof, Attenhausen, Pohl, Schweighausen, Zimmerschied und Seelbach. Am günstigsten ist die Hundesteuer in Lollschied (18 Euro), gefolgt von Hömberg, Singhofen und Dessighofen (20 Euro) sowie Winden und Sulzbach mit jeweils 21 Euro. Teurer sind lediglich Nassau (54 Euro), Oberwies und Geisig (je 36 Euro) sowie Dienethal (28 Euro). Insgesamt kalkuliert Weinähr im laufenden Haushaltsjahr mit 1000 Euro Hundesteuer-Einnahmen. Eine Verdoppelung könnte demnach rund 1000 Euro zusätzlich in die Gemeindekasse spülen. Im Rhein-Lahn-Kreis erheben viele Ortsgemeinden ähnlich hohe Hundesteuern wie Weinähr, manche allerdings auch deutlich höhere. Die Stadt Bad Ems zum Beispiel erhebt 72 Euro für den ersten Hund, die übrigen Ortsgemeinden der VG Bad Ems verlangen nicht unter 42 Euro.
- Beispiel Grundsteuer B: Mit einem Hebesatz von 330 v.H. liegt Weinähr sogar an der Spitze innerhalb der Verbandsgemeinde Nassau. Alle übrigen Ortsgemeinden erheben 320 v.H., die Stadt Nassau 317 v.H. Die Grundsteuer bringt der Gemeinde Weinähr im Jahr 2007 eine Summe von immerhin 29.500 Euro. Eine Erhöhung der Weinährer Grundsteuer B um 10 Punkte würde etwa 900 Euro pro Jahr zusätzliche Einnahmen bringen. Im übrigen liegen die Grundsteuersätze in der VG Bad Ems ähnlich hoch wie in der VG Nassau.
- Auch die Gewerbesteuer in Weinähr ist mit einem Hebesatz von 357 v.H. etwas höher als in den meisten anderen Ortsgemeinden der VG Nassau, lediglich Sulzbach erhebt etwas mehr, nämlich 360 v.H. Die Stadt Nassau und fast alle anderen Gemeinden erheben 352 v.H.
Fazit: Eine Erhöhung der kommunalen Steuern wäre kaum mehr als Kosmetik, allenfalls ein Signal des guten Willens der Ortsgemeinde an die Kommunalaufsicht, dass die Gemeinde Weinähr gewillt ist, ihre Finanzsituation zu verbessern. Eine Lösung der Probleme würden Steuererhöhungen nicht bedeuten.