Verkehrsberuhigte Bereiche beachten
24. Oktober 2017
Die Ortsgemeinde weist daraufhin, dass es sich bei der Gartenstraße, der Straße Am Sonnenhang und einem Teil des Hammerwegs um verkehrsberuhigte Bereiche handelt. Dies signalisierten bereits die entsprechenden Schilder am Anfang und Ende der beiden Straßen.
In den verkehrsberuhigten Bereichen haben Fußgänger stets Vorrang und müssen geschützt werden. Spielende Kinder und Passanten dürfen die Straße überall und in voller Breite nutzen – Autofahrer müssen gegebenenfalls sogar anhalten, wenn Fußgänger sich ihnen auf der Straße befinden. Neben der gebotenen Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 Stundenkilometer) sollten sie immer besonders umsichtig fahren, da spielende Kinder jederzeit auftauchen könnten. Parken dürfen sie in Spielstraßen lediglich auf dafür gekennzeichneten Flächen – das Ein- oder Aussteigen sowie Be- und Entladen ist erlaubt. Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich ist immer Vorfahrt zu gewähren. Die Rechts-vor-links-Regel gilt bei der Ausfahrt nicht.
Leider vermehren sich die Beschwerden der Anwohner, dass die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit durch die Fahrzeugführer nicht eingehalten wird und bereits ein Tier totgefahren wurde. Im Sinne einer gegenseitigen Rücksichtnahme und Toleranz aller Verkehrsteilnehmer bittet die Ortsgemeinde die Fahrzeugführer um künftige Beachtung der Verkehrsregeln. Oder muss erst ein Unfall passieren und Personen zu Schaden kommen, bis die notwendige Einsicht bei den Verkehrsteilnehmern einkehrt?