Schließung von öffentlichen Einrichtungen
17. März 2020
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben aufgrund der Corona-Epidemie in Deutschland am 16. März 2020 beschlossen, dass ab sofort für den Publikumsverkehr zu schließen sind:
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen und
- Spielplätze
• Zu verbieten sind:
- Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
Dies bedeutet auch für unsere Ortsgemeinde Weinähr eine Reihe von Einschränkungen. Die Kinderspielplätze am Friedhof und am Bachweg, der Bolzplatz am Bachweg sowie der Sportplatz sind ab sofort geschlossen. Der Yogakurs im Rathaus kann vorerst nicht weiter stattfinden, und die Anmietung des Rathauses wird auf unbestimmte Zeit nicht möglich sein. Der geplante Arbeitseinsatz am Bürgerweinberg am kommenden Samstag wird ebenfalls nicht stattfinden. Um Beachtung und Verständnis wird gebeten. Vielen Dank. Christoph Linscheid, Ortsbürgermeister