Groteskes Theater um vermeintliche „Blumenwiese“
19. Dezember 2007
Fast schon groteske Züge nimmt nach Einschätzung von Ortsbürgermeister Mathias Schliemann die Auseinandersetzung zwischen der Ortsgemeinde Weinähr und dem in Köln lebenden Eigentümer eines Grundstücks im Hammerweg an. Nachdem die Gemeinde vor einiger Zeit das unbebaute Baugrundstück in einer so genannten Ersatzvornahme auf Kosten des Eigentümers abgemäht und die Ordnungsbehörde außerdem ein Bußgeld gegen den Mann verhängt hat, weigert sich der Eigentümer neuerdings, so Schliemanns Mitteilung im Gemeinderat, seinen Verpflichtungen als Eigentümer nachzukommen. Und dies kann nach Auffassung der Gemeinde nur bedeuten, dass das Gelände regelmäßig gemäht und gepflegt werden muss. Geregelt ist dies, so Schliemann, in einer Ortssatzung („Schutz des Ortsbildes„) und dürfte daher unstreitig sein.
Das freilich sieht der Eigentümer offenbar ganz anders. Ãœber seinen Rechtsanwalt ließ er nun mitteilen, dass es sich bei dem fraglichen Grundstück um eine Blumenwiese handelt – und die, bitteschön, müsse ja wohl gar nicht abgemäht werden. Die Gemeinde ihrerseits besteht allerdings auf Einhaltung der vorgeschriebenen Grundstückspflege, zumal der Bewuchs teilweise bis auf den Bürgersteig gereicht habe, wie Mathias Schliemann berichtete.
Der Streit droht nun zu eskalieren, weil der Eigentümer behauptet, die Gemeinde habe beim letzten Abmähen eine Bruchsteinmauer beschädigt, die nach Mitteilung des Ortsbürgermeisters allerdings überhaupt nicht sein Eigentum ist. Die Gemeinde sei aufgefordert worden, angeblich auf dem Grundstück verstreute Steine zu entfernen. Und: Dem Ordnungsamtsmitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Nassau sei sogar schon eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch angedroht worden, als er sich auf dem Grundstück umschauen wollte. Außerdem zweifele der Rechtsanwalt die Rechtsgrundlage der 1986 erlassenen Ortssatzung an – nach Schliemanns Einschätzung vollends absurd!